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Terminliche Absprachen werden vorwiegend schriftlich per Vertrag
festgehalten, werden aber nach wie vor bei guten bekannten Veranstaltern auch
kurzfristig per Zuruf bestätigt. Auch bei Privat- und Familienfeiern ist
es seit Januar 2005 erforderlich, Leistungen per Rechnung und somit per Vertrag
zu erbringen. Verträge sichern sowohl längerfristig den Veranstalter,
aber auch mich als Leistungserbringer ab. Werden einmal erstellte Verträge
vor Veranstaltungsbeginn gekündigt, tritt der Vertrag mit seinen von beiden
Parteien gegengezeichneten Regelungen ein.
Eine solche Rechnung zum Vertrag sieht wie folgt aus:
Ist ein Vertrag eines Veranstalters von einem anderen Kollegen aus welchen Grunde
auch immer nicht zustande gekommen oder geplatzt, kann meistens geholfen werden.
Auch wenn ich selbst einen erfragten Termin nicht absichern kann, weil ich schon
selbst terminlich gebunden und somit vergeben war, habe ich bisher in der Regel
kurzfristig (außer zu Silvester) unter dem Kreise der zuverlässigen
Kollegen einen Ersatz beschaffen können. Natürlich erfolgte dann die
Weitervermittlung unterhalb der Kollegen völlig kostenlos. Schachern um
die besseren Veranstaltungen gibt es bei mir nicht! Eine einmal zugesagte Absicherung
einer Veranstaltung ist von mir immer wie ein eigenes Eheversprechen behandelt
worden. Auch hier gilt wie bei anderen Absprachen "Ein Mann ein Wort".
Wahrscheinlich ist auch dies eher als bewährtes ostdeutsches Relikt übrig
geblieben. Auch deshalb wird es immer noch von mir praktiziert. Immerhin und
gerade dadurch ist die Verläßlichkeit nach außen hin deutlich
zu sehen. Auch das gefällt offensichtlich allen Veranstaltern, denn auf
Bestätigung ist dieses oftmals ein weiterer Grund zur Wiederbuchung.
Bei schriftlichen Verträgen sind neben steuerrechtlich zu erfüllende Angaben genau so wichtig wie die Miteinarbeitung vertraglich relevanter Bestandteile wie technische Vorraussetzungen, Platzbedarf, als auch die feste zeitliche Erfassung.
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geändert 25.Oktober 2014
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